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   VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13   

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https://dejure.org/2014,33541
VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13 (https://dejure.org/2014,33541)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2014 - 26 K 77.13 (https://dejure.org/2014,33541)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 (https://dejure.org/2014,33541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13

    Vorbereitung einer polizeiärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13
    Zur Begründung verweist er im Wesentlichen auf die Gründe seiner ablehnenden Entscheidung sowie die Gründe des Urteils der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - in einem gleich gelagerten Fall.

    Die Verwendung (s. hierzu das den Beteiligten bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - juris, Rn. 20) der in den ärztlichen Attesten enthaltenen Personalaktendaten bei der Erstellung der streitbefangenen Liste widerspricht nicht § 50 Satz 4 BeamtStG, wonach Personalaktendaten nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden dürfen, und ist auch nicht aus anderen Gründen unverhältnismäßig.

    Die Kammer macht sich insoweit die überzeugenden Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil der 7. Kammer vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - zu Eigen (a. a. O. Rn. 32 f.), sieht zur Vermeidung von Wiederholungen aber von deren Darstellung ab.

    Im Übrigen teilt die Kammer die Auffassung der von der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - geäußerten Auffassung, wonach es sich bei den der Aufstellung zugrundeliegenden Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht um Unterlagen handelt, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich ist.

    Im Übrigen wäre ein solcher Verstoß aus den Gründen des Urteils der 7. Kammer vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - (a. a. O., Rn. 17) zu verneinen.

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13
    Dies verbietet grundsätzlich eine lückenhafte, die Nachvollziehbarkeit hindernde Darstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 5/78 - BVerwGE 59, 355 [= juris, Rn. 18]; Zängl, in: BayBeamtR, § 50 BeamtStG Rn. 8 ff. [Stand: Februar 2010]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in früherer, gefestigter Rechtsprechung (s. etwa Urteil vom 31. Januar 1980, a. a. O.) einen Entfernungsanspruch des Beamten abgelehnt und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Personalaktendaten inhaltlich richtig oder rechtsfehlerfrei zustande gekommen waren, und das schutzwürdige Interesse des Beamten durch einen Berichtigungsanspruch als ausreichend gewahrt erachtet.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VG Berlin, 26.06.2014 - 26 K 77.13
    Denn die bereichsspezifischen Sonderregelungen in §§ 84 ff. LBG sind abschließend (vgl. hierzu z. B. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2008 - 2 B 36/08 - Buchholz 237.8 § 102a RhPLBG Nr. 1 [= juris, Rn. 6] und Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 [= juris, Rn. 15]; Plog/Wiedow, BBG,, BBG 2009, § 106, Rn. 0.2 [Stand: Februar 2013] unter Verweis auf Plog/Wiedow, BBG (alt), vor § 90, Rn. 6 [Stand: Februar 2002]).
  • VG Gera, 18.09.2019 - 1 K 660/17
    Dadurch, dass der Gesetzgeber sich bei "falls sie sich als unbegründet oder falsch erwiesen haben" für eine Formulierung im Perfekt entschieden hat, hat er deutlich gemacht, dass ein Entfernungsanspruch nach dieser Norm erst dann besteht - und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden kann -, wenn sich zuvor die Daten des Dienstherrn in einem hierzu durchgeführten Verfahren als unbegründet oder falsch erwiesen haben (Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 -, juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 A 1419/10 - juris Rn. 11; VG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2013 - 9 K 1891/13.F -, juris Rn. 18; VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris Rn. 13).

    Demnach eröffnet § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBG der Klägerin nicht die Möglichkeit, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer in der Personalakte enthaltenen Unterlage zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens zu machen, indem sie auf Entfernung und Vernichtung der Unterlage klagt und erst im Rahmen dieses Prozesses die Unrichtigkeit zu erweisen hofft (vgl. hierzu Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris Rn. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in früherer, gefestigter Rechtsprechung einen Entfernungsanspruch des Beamten abgelehnt und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Personalaktendaten inhaltlich richtig oder rechtsfehlerfrei zustande gekommen waren, und das schutzwürdige Interesse des Beamten durch einen Berichtigungsanspruch als ausreichend gewahrt erachtet (VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris).

    Mit § 86 Abs. 1 Satz 1 ThürBG und den vergleichbaren Regelungen des Bundes und der anderen Bundesländer hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Grundsatz der Personalaktenvollständigkeit eingeführt, wobei § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBG der Personalaktenwahrheit und § 86 Abs. 1 Nr. 2 ThürBG dem Resozialisierungsgedanken geschuldet ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, a. a. 0.; BT-Drucksache 12/544, S. 20 zum vergleichbaren § 90 e BBG; Schütz/Maiwald, a. a. O., § 89 BBG Rn. 22; Schnellenbach, a. a. O., § 12 Rn. 51; Battis, a. a. O., § 112 Rn. 2).

    Aus § 86 Abs. 1 Satz 1 ThürBG folgt außerdem, dass die Verletzung des Äußerungsrechts nicht die Entfernung der nachteiligen Beschwerden, Behauptungen oder Bewertungen rechtfertigt (Battis, a. a. O., § 109 Rn. 5 zur entsprechenden Vorschrift im BBG, VG des Saarlandes, Urteil vom 25. Januar 2016 - 2 K 221/14 - zur entsprechenden Vorschrift im SBG und VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - 26 K 77.13 -, juris zu den Regelungen im LBG).

  • VG Berlin, 30.04.2015 - 5 K 143.13

    Anordnung der polizeiärztlichen Untersuchung; Verpflichtung zur Löschung einer

    Die Kammer verweist insoweit auf die zutreffenden Gründe des Urteils der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 26. Juni 2014 - VG 26 K 77.13 -, juris) und macht sich diese zu Eigen.

    Die Bestimmung erfordert nämlich, dass die Beschwerde, Behauptung oder Bewertung den Vorwurf eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Verhaltens enthalten muss (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014 - VG 26 K 77.13 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Auch der Berliner Gesetzgeber hat demnach keine Bedenken gehabt, derartige Unterlagen aus verwaltungsökonomischen Gründen dauerhaft in der Personalakte zu belassen (VG Berlin, Urteil vom 26. Juni 2014, - VG 26 K 77.13 -, juris Rn. 20).

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